Arbeitszeugnis: Was ist bei der äußeren Form zu beachten?

Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das bei Bewerbungen einen ersten Eindruck vom Arbeitnehmer vermittelt. Dabei spielt neben dem Inhalt auch die äußere Form eine wichtige Rolle. Was ist bei der äußeren Form eines Arbeitszeugnisses zu beachten?


Das Landesarbeitsgericht Rostock hat in einem richtungsweisenden Urteil vom 2. November 2023 (AZ: 5 Sa 35/23) entschieden, welche Anforderungen an die Gestaltung eines Arbeitszeugnisses zu stellen sind. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist auf die Bedeutung des Urteils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hin.


Hinweise zur äußeren Form

Das Adressfeld:

- Enthält den Namen und die Anschrift des Arbeitnehmers.

- Die Angabe der Anschrift ist üblich und zulässig.

- Dient der besseren Zuordnung des Zeugnisses.

Die Unterschrift:

- Enthält den Namen und die Funktion des Unterzeichners in Druckschrift.

- Verdeutlicht die Stellung des Unterzeichners im Unternehmen.

Die Faltung:

- Grundsätzlich ist eine zweifache Faltung zulässig.

- Saubere Kopien oder Scans müssen möglich sein.


Hinweis:

Diese Informationen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.


Quelle:
www.dav-arbeitsrecht.de

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